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Änderung der „China Customs Advanced Manifest“ (CCAM) Bestimmungen


Der chinesische Zoll hat den Erlass Nr. 56 [2017] ausgegeben, mit dem die Änderungen der bestehenden Regularien des „China Customs Advanced Manifest“ für Luft- und Seefracht nach/von China zum 1. Juni 2018 in Kraft treten.

Das Ziel der erweiterten Sicherheitsbestimmungen ist, den chinesischen Zollbehörden im Vorfeld Daten zur Verfügung zu stellen, die es erlauben und erleichtern, verdächtige Sendungen vor ihrer physischen Ankunft in China zu erkennen.

Sämtliche Transportdienstleister sind dazu verpflichtet, den chinesischen Behörden frachtspezifische Daten 24 Stunden vor Beladung des Containerschiffs oder 4 Stunden vor Ankunft bei Luftfracht vorzulegen. Um die vorgeschriebenen Fristen einhalten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung und die Einreichung der erforderlichen ergänzenden Daten.

• Unternehmenscode* des Versenders
• Telefonnummer des Versenders
• Status des Versenders als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) (optional)
• Unternehmensname des Empfängers
• Unternehmenscode* des Empfängers
• Telefonnummer des Empfängers
• Name des Ansprechpartners für den Empfänger
• Telefonnummer des Ansprechpartners für den Empfänger
• Status des Empfängers als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) (optional)
• Unternehmenscode der zu benachrichtigenden Partei (obligatorisch, wenn der Empfänger „an Order“ ist)
• Telefonnummer der zu benachrichtigenden Partei (obligatorisch, wenn der Empfänger „an Order“ ist)
* chinesische Unternehmen: 18-stellige „Unified Social Credit Code“ (USCC) // europöische  Unternehmen: USt.-ID

Für Rückfragen steht Ihnen das BRELOG-Team sehr gern zur Verfügung


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