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BRELOG erhält den Status AEO-C (zollrechtliche Vereinfachung)
Mit Wirkung ab dem 08.08.2018 bewilligt das Hauptzollamt Bremen, dass BRELOG den Status AEO-C für die zollrechtliche Vereinfachung‘ führen darf.
Damit ist BRELOG nun zugelassener Wirtschaftsbeteiligter und Inhaber der AEO-Bewilligung. Dieser Status reflektiert unsere professionelle und verantwortungsvolle Arbeitsweise sowie die Prozesssicherheit in einem verantwortungsvollen und sensiblen Bereich der Logistik.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
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